Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für zertifizierte Mediatoren am 31.8.2019 die 2 Jahresfrist endet, um der Fortbildungsverpflichtung nach § 4 ZMediatAusbV mit dem Nachweis von mindestens vier supervidierte Praxisfällen nachzukommen.
Das betrifft zertifizierte Mediatoren, die
- vor dem 26.7.2012 (Inkrafttreten des Mediationsgesetzes) ihre Ausbildung (Ausbildungsumfang mindestens 90 Stunden) erfolgreich abgeschlossen
- oder vor dem 1.9.2017 ihre nach Inhalt und Umfang a...
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