„Mediation und Bürgerbeteiligung in der öffentlichen Planung – ein Dilemma?“

Der VEREIN ZUR FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFT  UND PRAXIS DER MEDIATION E.V. veranstaltete am 20. Februar 2018 ein interessantes und hochkarätig besetztes Podiumsgespräch in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin zu verschiedenen Aspekten und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und Mediation in der öffentlichen Planung.

Kann eine Behörde ergebnisoffen diskutieren? Will der Vorhabenträger sich mit den Interessen der Bürger wirklich auseinandersetzen? Und wenn, ist das nicht eher eine Beschwichtigung ohne wirkliche Rechte für die Bürger? Wer sind die sogenannten „Wutbürger“ bzw. repräsentieren diese wirklich die Mehrheit der Bevölkerung? Über diese und andere Fragen wurde debattiert, das Gespräch moderierte Rechtsanwalt und Mediator Dr. Alexander v. Aretin, M.A..

Alle Beteiligten waren sich einig darüber, dass die Mitsprache der Bürger auf diesem Gebiet, ob als Mediation oder in anderen  Formen der Beteiligung nur wirklich dann nachhaltig Sinn macht, wenn in einem möglichst frühen Stadium der Planung  damit begonnen wird. Am meisten Erfolg haben solche Formate,  in denen die Beteiligten schon vor dem Raumordnungsverfahren zusammenkommen, um Vorzugsvarianten zu erarbeiten.

Dabei muss man sich darüber klar sein, dass in aller Regel über das „ob“ öffentlicher Planung nicht mitentschieden wird, sondern nur über das „wie“. Dr. h.c. Eckart Hien, ehemaliger Präsident des BVerwG, betonte, dass die Behörde nicht unbesehen das Ergebnis einer Mediation übernehmen könne –  sondern solche Entscheidungen dürften und müssten allein von demokratisch legitimierten Gremien getroffen werden. Eine Planung müsse nicht immer akzeptiert, aber respektiert werden, und das könnte die Bürgerbeteiligung leisten.

„Bürgerbeteiligung ist wichtig damit die Verwaltung kluge Entscheidungen treffen kann, Mediation, um Frieden mit den Beteiligten zu schließen“, sagte Dr. Frank Nägele, bis 2017 Staatssekretär im Verkehrsministerium des Landes Schleswig-Holstein: „Die Planfeststellungsbehörde ist unabhängig und entscheidungsbefugt. Unser Verfahrensrecht ist für eine demokratische Beteiligung nicht geöffnet – also müssen wir neue Wege der Legitimation finden“.  Rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze müssten dabei allerdings gewahrt werden, dies sei  eine Frage der Planungskultur.

Auch Dr. Werner Reh, Leiter Verkehrspolitik des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V./ Friends of the Earth Germanysprach sich für „kluge, neue Verfahren“ aus: eine Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange, die erst 10-15 Jahren nach Beginn der Planung einsetze, komme zu spät. In freiwilligen Dialogverfahren könne man aber ohne weiteres Aspekte des Gemeinwohls einbringen.

Von steilen Lernkurven sprach in diesem Zusammenhang Eleonore Lohrum, Leiterin der Rechtsabteilung Infrastrukturrecht der Deutschen Bahn AG, deren Organisation die Bürgerbeteiligung in als Managementprojekt integriert hat und sich mit „stakeholder management“ sehr frühzeitig bemüht, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.  Heutzutage gebe es kein Verfahren mehr, ohne dass sich im Vorfeld die Betroffenen zusammensetzten. Es gehe darum, sich in einem strukturierten Prozess kontinuierlich für die Dauer der Planung über die Schultern sehen zu lassen und Alternativen zu entwickeln – damit könne die Planung großer Projekte um Jahre beschleunigt werden.

Über den Einsatz von Mediation in solchen Prozessen sprach Annika Schreiber, die als Juristin und Mediatorin an der Universität Konstanz über Konfliktprävention durch Mediation in öffentlichen Planungsverfahren promoviert:  Die Protestkultur habe sich geändert. Mediation sei sicher nicht auf jeder Planungsstufe gleich gut geeignet, aber mediative Verfahrensbegleitung sei auch bei Straßenbauplanungen möglich. Die Behörde müsse rechtzeitig eingebunden werden, damit klar werde, welche Interessen im Mediationsverfahren vertreten sein müssten: „Bürgerbeteiligung braucht Raum und Zeit“. Es dürfe kein Machtungleichgewicht durch Infomationsasymmetrie entstehen– man müsse möglichst alle Beteiligten auf einen Wissensstand bringen.

Natürlich gibt es auch eine Art von Beteiligungsfrustration – nicht alle Betroffenen sind gleichermaßen am Gemeinwohl orientiert, häufig geht es um eigene, also Partikularinteressen, die durch Mediation auch nicht befriedigt werden können.  Dennoch darf man die Motivation der Bürger, an öffentlichen Planungsentscheidungen teilzuhaben, nicht gering schätzen. Staatliche Verantwortung gegen regionale Betroffenheit muss kein unauflösbarer Konflikt sein. „Wutbürger“ sind vor Allem die Menschen, welche sich nicht gehört fühlen, und je intensiver man die Betroffenen einbindet, desto mehr Akzeptanz finden staatliche Entscheidungen. Allerdings muss in allen Formen des Dialogs darauf geachtet werden, dass eine Verknüpfung zwischen informellen Beteiligungsverfahren, wie Mediation, und späteren formellen Entscheidungsverfahren hergestellt werden kann – je eher, desto besser.

Dr. Sabine Renken, M.A., Rechtsanwältin & Mediatorin bei BUSE HEBERER FROMM in Hamburg