Ernst Wilhelm

Mein Mediationsverständnis:
"Tatsächlich den Parteien die Lösungsfindung überlassen und nicht suggestiv beeinflussen."
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Beruflicher Werdegang
Studium/Ausbildung
- Abitur 1981
- Studium 1983 – 1989 in Freiburg
- Referendariat 1989 - 1992
- Rechtsanwalt seit 1995
Weitere fachliche Qualifikationen
- FA f. BauR 14.10.2009
Mediationsausbildung
- Juli/August 2003, DeutscheAnwaltAkademie
Mediationsverständnis
- Tatsächlich den Parteien die Lösungsfindung überlassen und nicht suggestiv beeinflussen.
Veröffentlichungen:
- "Bauzeit- und kostenrechtliche Behandlung von außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen", NZBau 2010, 721
- Das Schicksal der Abschlagsforderung nach Eintritt der Schlussrechnungsreife, Festschrift für Prof. Quack, 2009
- Die Private Vorfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in der BRD, ZfBR 1994, Heft 7
- Diverse Fachaufsätze oder Besprechungen in einschlägigen baurechtlichen Zeitschriften (ZfBR, IBR u.a.)
Lehrtätigkeit:
(Schulungen/Veranstaltungen/Vorträge)
- Diverse Vorträge und Schulungen, u. a. VOB-Schulungen, neues Forderungssicherungsgesetz, Änderung VOB/A, Forderungsdurchsetzung gegenüber NU, Vergütungsansprüche und Nachträge bei VOB-Verträgen, Instrumentalen zur Konfliktlösung bei Baustreitigkeiten
- Diverse Schulungen, u. a. Nachtragswesen, Schriftverkehr auf Baustellen, Dokumentation, Beweissicherung, Nachträge, Rechtsfragen beim ARGE-Vertrag, Gesellschaften – Allgemein, von GbR über ARGE zum Konsortium
- Rechtsicheres Handeln; Überblick Vergaberecht und Haftung der Baubeteiligten nach Zivilrecht und Strafrecht
Sprachen (verhandlungssicher)
- Deutsch
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