Häufig gestellte Fragen
Für welche Konflikte eignet sich Mediation?
Zum Beispiel bei Konflikten im privaten Umfeld, am Arbeitsplatz oder in Organisationen – überall dort, wo Menschen gemeinsam Lösungen finden möchten.
Brauche ich einen Anwalt für eine Mediation?
Nicht unbedingt. Bei rechtlichen Fragen kann eine ergänzende Beratung sinnvoll sein.
Kann ich die Mediation abbrechen?
Ja. Sie können den Prozess jederzeit beenden, wenn er sich für Sie nicht stimmig anfühlt.
Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?
Vereinbarungen können schriftlich festgehalten und – wenn gewünscht – rechtlich verbindlich gemacht werden.
Was bringt mir Mediation?
Sie gewinnen Klarheit, sparen oft Zeit und Kosten und finden Lösungen, die für alle Beteiligten tragfähig sind.
Wann ist Mediation sinnvoll?
Immer dann, wenn eine einvernehmliche Lösung gewünscht ist – zum Beispiel bei Konflikten in Familie, Nachbarschaft oder Beruf.
Ist Mediation vertraulich?
Ja. Alles, was besprochen wird, bleibt geschützt und wird nicht nach außen weitergegeben.
Was passiert in einer Mediation?
In einem strukturierten Gespräch klären die Beteiligten ihre Sichtweisen und erarbeiten gemeinsam tragfähige Lösungen.
Funktioniert Mediation auch digital?
Ja. Mediation ist auch online möglich und kann genauso effektiv sein wie ein persönliches Treffen.
Wer nimmt an einer Mediation teil?
In der Regel alle direkt Beteiligten. Bei Bedarf können weitere Personen einbezogen werden – immer in Abstimmung miteinander.
Muss ich mich auf eine Mediation einlassen?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig – Sie entscheiden selbst, ob dieser Weg für Sie passt.
Was mache ich, wenn die andere Person keine Mediation möchte?
Mediation ist freiwillig. Oft hilft es, die Vorteile ruhig anzusprechen und zur Teilnahme einzuladen – die Entscheidung bleibt jedoch bei der anderen Person.
Was kostet eine Mediation?
Die Kosten richten sich nach Dauer und Aufwand. Meist wird auf Stundenbasis abgerechnet. Häufig ist Mediation deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren.
Wie lange dauert eine Mediation?
Das hängt vom Konflikt ab. Manche Themen lassen sich in wenigen Stunden klären, andere brauchen mehrere Termine.
Was ist der Unterschied zwischen Mediation und Schlichtung?
Es wird oft gefragt, was eigentlich der Unterschied zwischen Mediation und Schlichtung ist. Die Frage ist berechtigt, weil die Verfahren der Mediation und der Schlichtung viele Gemeinsamkeiten aufweisen können. Fehlen der Schlichtung wesentliche Verfahrenselemente im Vergleich zur Mediation, kann zwar immer noch eine Schlichtung vorliegen, jedoch wird es in diesen Fällen kaum Abgrenzungsschwierigkeiten zur Mediation geben. So weist z.B. ein schiedsgutachterliches Verfahren, bei denen sich Parteien der Meinung eines neutralen Experten anschließen, um sich über eine Grundstücksbewertung zu einigen, außer dem neutralen Dritten keine Gemeinsamkeiten zur Mediation auf. Gleiches gilt u.a. auch für die Schlichtungsvariante der sog. Adjudikation, deren Anwendung bei Streitigkeiten über Bauverträge empfohlen wird, um eine Auseinandersetzung durch das bindende Votum eines Dritten zu beenden.
Mediation und Schlichtung kommen sich jedoch nahe, wenn in einem strukturierten Verfahren ein zwischen den Parteien bestehendes Problem unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten im Diskurs gelöst werden soll und die Dialoge über die streitigen Positionen hinaus in die Tiefe der Interessen und Bedürfnisse der Parteien gehen, um den Lösungsraum zu erweitern. Hinzukommen die Vertraulichkeit und Freiwilligkeit, die solche Verfahren in der Regel ausmachen.
Bei der Mediation muss der Dritte neutral und allparteilich sein, so geregelt im MediationsG (§ 3 und § 2 Abs. 1 Satz 2 MediationsG). Für die Schlichtung gibt es dazu nur teilweise gesetzliche Grundlagen, wie z. B. in § 7 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz-VSBG. Soweit keine besonderen gesetzlichen Vorgaben bestehen, kann bei einer Schlichtung jede Person hinzugezogen werden, die den Parteien geeignet und ausreichend neutral erscheint. Die im MediationsG genannten Voraussetzungen zur Neutralität müssen nicht erfüllt sein.
Neutralität und Allparteilichkeit der MediatorInnen hängen eng mit der Ziel der Mediation zusammen, nämlich der eigenverantwortlichen Lösungsfindung durch die Parteien selbst (§ 1 Abs.1 MediationsG). Die MediatorInnen sollen nicht auf eine bestimmte Lösung hinwirken. Bewertende Stellungsnahmen sind ausgeschlossen bzw. nur in gewissen Grenzen mit der Mediation vereinbar. Die Lösung soll von den Parteien entwickelt werden und nicht von den MediatorInnen. Deshalb sind Neutralität und Allparteilichkeit so wichtig, damit das Ergebnis gerade nicht von den MediatorInnen, sei es auch nur unbewusst, beeinflusst wird.
Anders sieht es bei der Schlichtung aus. Hier geben die Parteien einen Teil der Verantwortung für das Ergebnis an die Schlichtungsperson ab. Aufgabe der Schlichtenden ist es, den Parteien eine Lösung des Konflikts durch Vorlage eines Einigungsvorschlags zu präsentieren. Schlichtende müssen sich deshalb anders als MediatorInnen aktiv in den Konflikt einbringen, indem sie auch persönliche Auffassungen und Bewertungen einfließen lassen. Ihre Argumente haben Gewicht und sollen überzeugen, um die Akzeptanz des späteren Einigungsvorschlags zu fördern. MediatorInnen haben dagegen die Aufgabe die Dialoge so steuern, dass allein die Argumente und Vorschläge der Parteien zum Konsens und damit zur Lösung des Konflikts führen.
Auch am Ende einer Mediation kann ein Einigungsvorschlag des Mediators/der Mediatorin stehen, wenn die Parteien beispielsweise eine Art „Patt“ empfinden und keinen gemeinsamen Lösungsweg sehen. Sie können den Mediator/die Mediatorin dann bitten, den Konflikt durch einen Lösungsvorschlag zu schlichten. In diesem Moment endet jedoch die Mediation und wird zur Schlichtung.
Die Entscheidungen der Schlichtenden sind unverbindlich (anders bei der Adjudikation, die in Deutschland jedoch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung der Parteien erfordert, den Lösungsvorschlag als verbindlich anzunehmen). Die Schlichtung wird mit dem Einigungsvorschlag abgeschlossen, unabhängig davon, wie die Parteien zu dem Ergebnis stehen.
Schließlich gibt es noch Unterschiede zwischen Mediation und Schlichtung bei der Frage, wann welches Verfahren zur Anwendung kommt. Wie der Begriff Schlichtung nahelegt, geht es in Schlichtungsverfahren darum, einen „Streit“ unter den Beteiligten zu beenden. Ein Streit deutet auf eine gewisse Eskalation der gegebenen Situation hin, in der die Fronten der Parteien schon verhärtet sind und Kommunikation nur noch bedingt gelingt. In solchen Fällen kann es von Vorteil sein, sich der Meinung eines Dritten anzuvertrauen, der unvoreingenommen und mit sachlicher Expertise auf den Konflikt schaut.
Ein Mediationsverfahren eignet sich dagegen auch schon in früheren Konfliktphasen, wenn noch kommuniziert werden kann, die Parteien sich grundsätzlich schätzen, z.B. als Kooperationspartner, jedenfalls in guter Beziehung bleiben wollen, aber um einen Ausgleich ihrer sich widerstreitenden Interessen ringen. In diesem Beziehungselement kommt der oben beschriebene maßgebende Unterschied zwischen Mediation und Schlichtung besonders zum Tragen: Der von den Parteien im Diskurs selbst erarbeitete Konsens ist ein Beziehungserfolg auf Augenhöhe, der positiv in die Zukunft wirken kann.