Diese Beitragsordnung gilt für alle ordentlichen Mitglieder des Vereins.
Ordentliche Mitglieder sind:
- volljährige natürliche Personen
- juristische Personen
- rechtsfähige Personengesellschaften
Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds in der 2. Jahreshälfte eines Kalenderjahres, ist im Jahr der Aufnahme die Hälfte des Jahresbeitrags zu zahlen.
Jahresbeiträge
| Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Unternehmen bis 5 Mitarbeiter | 250,00 € |
| Unternehmen mit 6 bis 20 Mitarbeitern | 350,00 € |
| Unternehmen mit 20 bis 100 Mitarbeitern | 500,00 € |
| Unternehmen mit 100 bis 500 Mitarbeitern | 700,00 € |
| Unternehmen ab 501 Mitarbeitern | 1.000,00 € |
| Verbände/Vereine | 250,00 € |
| Juristische Personen des öffentlichen Rechts | 250,00 € |
| Natürliche Personen, außer Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter | 220,00 € |
| Studierende¹ und wissenschaftliche Mitarbeiter von Universitäten/Hochschulen | 80,00 € |
¹ Die Einordnung in die Kategorie „Studierende“ erfolgt während eines grundständigen Studiums, Erststudium Bachelor/Master, nicht jedoch bei Aufbau- bzw. Weiterbildungsstudiengängen.